Herkunftsnummern

Auf den Lieferscheinen und auf den Lieferetiketten sind häufig eine Reihe von unterschiedlichen Nummern unterschiedlicher Bedeutung zu finden.

Hier unterscheiden wir Lieferpapiere für

  • Gehölze für den Forst
  • Nicht forstliche Gehölze

Gehölze für den Forst:

Hier gelten das Forstvermehrungsgutgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen.

In der Erläuterung werden nachfolgende Nummern näher beschrieben:

  • Stammzertifikatsnummer
  • Registerzeichen der Zulassungseinheit
  • Herkunftsgebiet des Ausgangsmaterials
  • Die forstlichen Herkünfte sind auf der nachfolgenden Seite näher beschrieben: http://fgrdeu.genres.de/index.php?tpl=fv_home

Nicht forstliche Gehölze:

Seit September 2011 ist die Einteilung nach den 6 Vorkommensgebieten (VkG) entscheidend (siehe BMU-Leitfaden).

ZgG

Die ZgG hat eine eigene Nummer eingeführt, die solange gültig sein soll, bis es bundesweit eine einheitliche Systematik gibt. Diese Nummer setzt sich zusammen aus

  • Betriebsnummer (Pflanzenpassnummer)
  • VkG-Nr
  • Lieferscheinnummer
  • Positionsnummer

(jeweils getrennt durch Unterstriche)

Beispiel:

DE-SH3-123456_VkG1_L1234_1

Genauer geht es nicht!

Weitere Nummern und Herkunftsbezeichungen werden allerdings auch weiterhin in Ausschreibungen und Angeboten zu finden sein. Daher wird es in der Folgezeit auch zu Irritationen auf Seiten der Anbieter und Abnehmer kommen.

Herkunftsgebiete:

Noch immer werden nach alter Systematik parallel 9 Herkunftsgebiete ausgeschrieben.

Unterteilung der 6 Vorkommensgebiete:

In einigen Bundesländern werden die 6 Vorkommensgebiete noch einmal unterteilt:

  • Bayern und Baden-Württember: 4.1 und 4.2; 5.1 und 5.2; 6.1 und 6.2
  • Brandenburg: 2.1 und 2.2

Dies führt im Ausschreibungswesen zu erheblichen Irritationen.

Registernummern (12stellig):

Häufig befinden sich auch bei nicht forstlichen Gehölzen eine 12stellige Nummer, die offiziell als Registerzeichen der Zulassungseinheit gilt und Teil des Zulassungsbescheides der Forstbehörde ist (nur bei Bäumen, nicht bei Sträuchern).

ID-Nummern (9stellig: xxyyaaabb):

Vergabe einer "amtlichen" Identifikationsnummer für Saatguternter von der LVG Heidelberg (Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau in Heidelberg), diese Nummer begleitete das Gehölz von der Saatgutpartie bis zum Endabnehmer (xx = Erntejahr, yy = Herkunftsgebiet (6 Vorkommensgebiete), aaa = Pflanzenname, bb = Beernter); häufig folgt eine vierstellige FfV-Nummer (Isogen).

Seit 2005 (in Teilen 2007) wird keine ID-Nummer mehr vergeben, da das System als zu unsicher gilt.

EAB-/EZG-Nummern(6stellig: xxyycc):

Vergabe der Nummer durch die EAB/die EZG selbst (xx = Erntejahr, yy = Herkunftsgebiet (9 Herkünfte, alte Systematik), cc = Betriebsnummer). Eine Verbindung zum Erntebestand kann mit dieser Nummer nicht hergestellt werden.

Forstamtsbezeichnungen (z.B. FA Eutin):

Einige Herkünfte werden mit der Forstamtsbezeichnung gekennzeichnet, in dem der Erntebestand steht.

Weitere Nummern:

Je nach Bundesland und je nach Beernter werden unterschiedliche Nummern oder Bezeichnungen für das geerntete Saatgut vergeben. Bisher gibt es kein bundesweit einheitliches System.