Sortiment

Grundsätzlich darf jede in freier Natur vorhandene Art nach dem jeweiligen Vorkommensgebiet ausgeschrieben werden.

Praktisch ist dies allerdings nicht möglich.

Denn:

Auch wenn die Baumschulen, die das ZgG-Zertifikat erhalten haben, künftig das gesamte Gehölzsortiment mit allen Qualitäten anbieten werden, wird empfohlen, vorrangig das marktgängige Sortiment anzufragen.

Das marktgängige Sortiment beschreibt etwa 95 bis 98 % des Marktvolumens aller gebietseigenen Gehölze.

Die Auflistung des marktgängigen Sortimentes befindet sich in der Aufstellung.

Grundsätzlich wird empfohlen, vor den Ausschreibungen die Verfügbarkeit des Sortiments zu prüfen, insbesondere die Gehölze und Qualitäten, die nicht im marktgängigen Sortiment aufgelistet werden.